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KurzzeitpflegeGönnen Sie sich und Ihren Angehörigen doch mal einen Urlaub von Daheim! Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen auch mal Urlaub. Wenn Sie in Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingestuft sind, übernimmt die Pflegekasse deshalb die Kosten für Kurzzeitpflege für den Zeitraum von bis zu 28 Tagen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1.550,- €. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Die 28 Tage können entweder zusammenhängend oder auch auf mehrere Termine verteilt in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege kann auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden. Erleben Sie einen „Kur“-Aufenthalt im Seniorenzentrum Am Rosengarten!Selbstverständlich nehmen wir Sie gerne auch ohne Pflegestufe auf, wenn Sie sich in unserem Haus erholen und verwöhnen lassen wollen. Für Ihren “Kur”-Aufenthalt organisieren wir gerne Krankengymnastik-, Fußpflege-, Friseurtermine usw.. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, den wir gerne individuell gestalten. Wenn die Pflegeperson ausfällt – wir sind für Sie da! Die monatlichen Kosten für Kurzzeitpflege im Einzelzimmer finden Sie hier. Bitte klicken!Die monatlichen Kosten für Kurzzeitpflege im Doppelzimmer finden Sie hier. Bitte klicken! |
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