Kurzzeitpflege

Im Seniorenzentrum Schmiden stehen 5 Plätze für Kurzzeitpflege zur Verfügung. Kurzzeitpflege ist ein geeignetes Angebot, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gesichert ist. Kurzzeitpflege kann z. B. in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige erkrankt sind. Sie ermöglicht Angehörigen Urlaub zu machen und sich zu erholen.

Kosten für Kurzzeitpflege im Einzelzimmer

Ihre monatlichen Kosten* nach Abzug der Leistungen durch die Pflegekasse (Stand 01. 01. 2012)

Pflegestufe

Kosten

Max. Anteil

Nettokosten

Maximaler Anteil der Pflegekasse

 

 

Pflegekasse

 

 

Tage

Stufe 0 (G)

2.545,55

0,00

2.545,55

 

Stufe 1

2.907,24

1.417,36

1.489,88

28

Stufe 2

3.379,05

1.550,00

1.829,05

23

Stufe 3

3.958,55

1.550,00

2.408,55

18

*  bei 30,42 Tagen/Monat (Jahresdurchschnitt)

Der maximale Anteil der Pflegekasse an den Gesamtkosten beträgt in der Kurzzeitpflege für alle Pflegestufen 1.550,00 €, für maximal 28 Tage. Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten der Pflegeleistungen. Dies bedeutet für Bewohner der Pflegestufe I einen maximalen Anteil der Pflegekasse in Höhe von 1.417,36 € (28 x 50,62€).
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen generell von den Bewohnern getragen werden. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auch von unserer Heimleitung.

Kosten für Kurzzeitpflege im Doppelzimmer

Ihre monatlichen Kosten* nach Abzug der Leistungen durch die Pflegekasse (Stand 01. 01. 2012)

Pflegestufe

Kosten

Max. Anteil

Nettokosten

Maximaler Anteil der Pflegekasse

 

 

Pflegekasse

 

 

Tage

Stufe 0 (G)

2.493,83

0,00

2.493,83

 

Stufe 1

2.855,53

1.417,36

1.438,17

28

Stufe 2

3.327,34

1.550,00

1.777,34

23

Stufe 3

3.906,84

1.550,00

2.356,84

18

*  bei 30,42 Tagen/Monat (Jahresdurchschnitt)

Der maximale Anteil der Pflegekasse an den Gesamtkosten beträgt in der Kurzzeitpflege für alle Pflegestufen 1.550,00 €, für maximal 28 Tage. Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten der Pflegeleistungen. Dies bedeutet für Bewohner der Pflegestufe I einen maximalen Anteil der Pflegekasse in Höhe von 1.417,36 € (28 x 50,62€).
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen generell von den Bewohnern getragen werden. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auch von unserer Heimleitung.

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