Sie sind Richter, Staatsanwalt, Anwalt oder kommen von einer Behörde, die Bußgelder verhängen und zuweisen darf?
Dann können Sie ein Bußgeld zugunsten der Stiftung Evangelische Altenheimat aussprechen! In jedem Verfahren, in dem Bußgelder angeordnet werden, hat der Richter/ Staatsanwalt oder Beamte die Möglichkeit, sich frei für eine gemeinnützige Organisation zu entscheiden, die Nutznießer des Bußgeldes sein soll. Auch ein Anwalt hat die Möglichkeit, in solchen Verfahren einen Wunsch zu äußern, wohin das Bußgeld gehen soll.
Sie kennen jemand aus dieser Branche und wollen uns bei der Kontaktaufnahme unterstützen?
Wir freuen uns sehr, wenn Sie bestehende Kontakte zu Richtern und Staatsanwälten nutzen und auf diese Möglichkeit hinweisen.
Bitte helfen Sie mit und unterstützen uns mit Bußgeldzuweisungen!


Sie unterstützen damit wichtige Projekte, die wir über die Pflegeentgelte nicht finanzieren können:
Gerne senden wir Ihnen die nötigen Unterlagen wie Adressaufkleber mit Adresse und Kontoverbindung, Zahlscheine und Informationen über die Evangelische Altenheimat zu.
Konto für Bußgeldzuweisungen:
Stiftung Evangelische Altenheimat
Bank für Sozialwirtschaft
Kontonr: 479 00 00
BLZ: 601 205 00
Wir garantieren einen schnellen und professionellen Umgang mit Ihrer Bußgeldzuweisung.
Die Stiftung Evangelische Altenheimat ist beim Oberlandesgericht Stuttgart unter der Nummer B 3 400 E in die Bußgeld-Liste eingetragen.

Haben Sie Fragen?
Dr. Inge Deborre
freut sich über Ihren Anruf
unter der Tel: 0711 9937478-180
oder Ihr Mail an deborre@
seah.de