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Helfen und Spenden
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Bußgeldzuweisungen helfen pflegebedürftigen Menschen!Sie sind Richter, Staatsanwalt, Anwalt oder kommen von einer Behörde, die Bußgelder verhängen und zuweisen darf? Sie kennen jemand aus dieser Branche und wollen uns bei der Kontaktaufnahme unterstützen?
Bitte helfen Sie mit und unterstützen uns mit Bußgeldzuweisungen! Sie unterstützen damit wichtige Projekte, die wir über die Pflegeentgelte nicht finanzieren können:
Gerne senden wir Ihnen die nötigen Unterlagen wie Adressaufkleber mit Adresse und Kontoverbindung, Zahlscheine und Informationen über die Evangelische Altenheimat zu. Konto für Bußgeldzuweisungen: Wir garantieren einen schnellen und professionellen Umgang mit Ihrer Bußgeldzuweisung. Die Stiftung Evangelische Altenheimat ist beim Oberlandesgericht Stuttgart unter der Nummer B 3 400 E in die Bußgeld-Liste eingetragen. Haben Sie Fragen? Carolin Eisele |
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